Gegen einen geringen Kostenbeitrag von € 1.50 pro Erwachsenem (ab vollendetem 18. Lebensjahr) und 0,50 € für jedes Kind können Sie bei Vorlage Ihres Personalausweises und unseres Einkaufsausweises bei uns Lebensmittel einkaufen.
über ein geringes Einkommen verfügen
eine niedrige Rente beziehen
Arbeitslosengeld beziehen
Sozialleistungen beziehen (z.B. Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt, Arbeitslosengeld II, Grundsicherung)
Zum Einkauf erhalten Sie einen Einkaufsausweis, der nach Prüfung der Bedürftigkeit ausgestellt wird. Die Laufzeit des Ausweises richtet sich nach der Gültigkeit der jeweiligen Bescheide.
Personalausweis
Nachweise über alle Nettoeinkünfte Ihrer Haushaltsgemeinschaft und wie viele Personen Ihrem Haushalt angehören (z.B. Lohnabrechnung, Sozialhilfe-, Arbeitslosengeld-, Rentenbescheid, Kindergeldnachweise bzw. Meldebescheinigung)
Ihre Angaben werden hierbei selbstverständlich von uns streng vertraulich behandelt.
Alleinstehende / Alleinerziehende | 446,00 € |
Paare / Bedarfsgemeinschaft | 401,00 € |
Erwachsener im Haushalt anderer | 357,00 € |
Jugendliche 15 - 18 Jahre | 373,00 € |
Jugendliche 7 - 14 Jahre | 309,00 € |
Kinder 0 - 6 Jahre | 283,00 € |
Alleinerziehend
+ 1 Kind 7 - 14 Jahre + 1 Kind 15 - 18 Jahre |
1.128,00 € |
Paare
+ 1 Kind 0 - 6 Jahre + 2 Kinder 7 - 14 Jahre + 1 Kind 15 - 18 Jahre |
2.076,00 € |
* Sozialamt ** Jobcenter Stand 01.01.2021
Die Tafel Rommerskirchen e.V. ist kein Supermarkt. Wir geben weiter, was uns gespendet wurde. Das Angebot ist daher wechselnd. Wir dürfen die uns überlassenen Lebensmittel nur an bedürftige Menschen weitergeben.
Bei den ausgegebenen Lebensmitteln handelt es sich um Ware, die aus Überproduktion stammt oder kurz vor Ablauf der Mindesthaltbarkeit ist.
Die Tafel Rommerskirchen e.V. haftet nicht für die ausgegebenen Lebensmittel. Die Waren werden nach bestem Wissen und nach Stückprüfung an Sie ausgegeben. Die Verwertbarkeit der Waren muss von Ihnen selbst geprüft werden.
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